E-Rechnung in der Schweiz


In der neuen Publikation von veb.ch greifen wir das aktuelle Thema «E-Rechnung» auf. Eine elektronische Rechnung ist ein Dokument, das zwar die gleichen Inhalte und Rechtsfolgen hat wie eine Rechnung auf Papier, aber elektronisch versandt und empfangen wird. Elektronische Rechnungen werden in der Praxis häufig als PDF-Dateien online bereitgestellt oder per E-Mail versendet. Eine MWST-konforme Rechnung erfordert zusätzlich, dass der Nachweis des Ursprungs und der Integrität erfüllt ist.

Damit wird bereits deutlich, dass die rechtlichen, fachlichen und technischen Anforderungen an den Versand und Empfang von elektronischen Rechnungen keineswegs trivial sind. Was konkret notwendig ist, hängt von den verwendeten IT-Systemen, den bestehenden Prozessen und von der Unternehmensstruktur ab. Gerade im KMU-Bereich bestehen daher oft Unsicherheiten bezüglich einheitlichen Vorgaben und Standards beim Einsatz von E-Rechnungen.


Um diese Unsicherheiten und die damit verbundenen Risiken für Unternehmen und ihre Verantwortungsträger abzubauen, wollen wir einen Compliance-Standard mit Handlungs-empfehlungen für E-Rechnungen schaffen, der sowohl die rechtlichen Belange berücksichtigt als auch auf Verbesserungspotenziale in den administrativen Abläufen hinweist.

 

Hier das PDF vom Artikel über das Thema "Die E-Rechnung in der Schweiz" in der 4. Ausgabe RuC von 2016.

Die gedruckte Broschüre "Schweizer Compliance Standard" können Sie per Mail an der Geschäftsstelle kostenlos bestellen.


Nachtrag

Seit dem 27. September 2016 akzeptiert die ESTV - gestützt auf die Beweismittelfreiheit für übermittelte und aufbewahrte Daten, die für den Vorsteuerabzug, die Steuererhebung oder den Steuerbezug relevant sind - bis auf weiteres Daten ohne digitale Signatur, sofern der Nachweis des Ursprungs und der Unveränderbarkeit sonst erbracht werden kann.

Konkret heisst das, dass PDF-Rechnungen nicht (mehr) zwingend der Pflicht zur digitalen Signatur unterliegen; wobei genau genommen die Beweiskraft der elektronischen Daten gemäss Art. 3 ElDI-V dann nicht mehr erfüllt ist. Dieses Risiko trägt das Unternehmen. Die ESTV selbst erwähnt hierzu explizit, dass eine digitale Signatur den besten Schutz vor nicht feststellbaren Veränderungen bietet.


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